Ehrenamtliche Aufgabe: Das Schiedsamt
Ich wurde 2010 von der Bezirksvertreterversammlung Tempelhof-Schöneberg als Schiedsfrau die Berliner Bezirke Tempelhof-Schöneberg I und II gewählt.
Seither können mich Bürgerinnen und Bürger, die in einem ernsthaften Konflikt stehen und diesen vorgerichtlich lösen wollen, um eine Schlichtung bitten. Es kann sich dabei um eine bürgerlich-rechtliche oder auch um eine Strafsache handeln; Bedingung ist, dass die Gegenpartei in einem der Bezirke lebt, für die ich zuständig bin.
Die Schlichtung wird in einem mediativen Gespräch herbeigeführt. „Mediation“ ist ein Verfahren, mit dem versucht wird, einen Streit durch Vermittlung beizulegen. In einem persönlichen Gespräch sollen die Streitparteien unter Anleitung der Schiedsperson eine einvernehmliche Lösung finden. Glückt dies nicht, muss der Streitfall ggf. vor Gericht entschieden werden.
Bei bestimmten Delikten, zum Beispiel bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses schreibt der Gesetzgeber einen Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson vor. Nur wenn dieser Schlichtungsversuch fehl schlägt, kann eine Klage vor Gericht eingereicht werden.
Wenn Sie meine Dienste als Schiedsfrau in Anspruch nehmen möchten, bitte ich Sie, mich anzurufen. Sie können mich jederzeit auf meinem Mobiltelefon erreichen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Oder Sie rufen mich während meiner Sprechstunde an: Samstags, 9.00 – 10.00 Uhr. Die Telefonnummern finden Sie unter „Kontakt“.
Ausführliche Informationen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit von Schiedspersonen in Berlin finden Sie unter:
http://www.bds-berlin.com/index.php

